Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. August 2026
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Foto-, Video- und Webproduktionen sowie alle damit verbundenen Leistungen von NKLS Multimedia e.U., Inhaber Nikolas Backknecht, Unterer Mitterweg 10, 3495 Rohrendorf bei Krems (im Folgenden „NKLS“). Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ebenso wie gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NKLS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
NKLS ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung fachlich geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer (z. B. Zweitfotograf, Cutter, Laborbetrieb) heranzuziehen. NKLS bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für das Verschulden dieser Personen wie für eigenes.
2. Angebot, Vertragsabschluss & Anzahlung
Eine Anfrage über das Kontakt- oder Buchungsformular ist unverbindlich und stellt noch keinen Vertrag dar. Angebote von NKLS sind freibleibend und 14 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Gegenzeichnung des Angebots (auch per E-Mail) zustande. Der gebuchte Termin gilt erst dann als fix reserviert, wenn die im Angebot oder Vertrag ausgewiesene Anzahlung bei NKLS eingelangt ist; deren Höhe wird im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag betragsmäßig und in Prozent des Auftragswerts angeführt und liegt üblicherweise zwischen 20 % und 40 %. Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf den Werklohn und wird auf diesen angerechnet; sie begründet für sich genommen kein Recht des Kunden, sich gegen deren Verfall vom Vertrag zu lösen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, richten sich die Rechtsfolgen nach Punkt 4; die geleistete Anzahlung wird auf eine allfällige Entschädigung angerechnet. Der Restbetrag ist - sofern nicht anders vereinbart - nach Erbringung der Leistung binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
3. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG) – Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gilt: Der Kunde kann binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (§ 11 FAGG). Der Rücktritt ist durch eindeutige Erklärung gegenüber NKLS Multimedia e.U., Inhaber Nikolas Backknecht, Unterer Mitterweg 10, 3495 Rohrendorf bei Krems, E-Mail studio@nkls-media.at, zu erklären; das nachstehende Muster-Widerrufsformular kann dafür verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Erklärung vor Fristablauf. Im Fall des Rücktritts erstattet NKLS alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels zurück.
Vorzeitiger Leistungsbeginn: Verlangt der Kunde ausdrücklich – bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf einem dauerhaften Datenträger (§ 10 FAGG) –, dass NKLS bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt (z. B. verbindliche Terminreservierung, Planung, Vorbesprechung), so hat er bei einem späteren Rücktritt einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, sobald die Leistung vollständig erbracht ist, sofern der Kunde dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dadurch sein Rücktrittsrecht zu verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Nach Ablauf oder Erlöschen des Rücktrittsrechts gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 4.
Das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG können Sie hier direkt ausfüllen und anschließend als PDF speichern, ausdrucken oder per E-Mail an studio@nkls-media.at senden:
4. Storno & Terminverschiebung
Die nachstehende Staffel gilt für Aufträge mit langfristig reserviertem Termin (insbesondere Hochzeiten und andere langfristig geplante Produktionen). Für kurzfristiger disponierte Aufträge (insbesondere Portrait- und sonstige Shootings) sowie für Aufträge von Unternehmern gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag ausgewiesenen, entsprechend kürzeren Fristen; maßgeblich ist stets die im Einzelvertrag vereinbarte Regelung. Eine einmalige Verschiebung des Termins auf einen neuen, verfügbaren Termin ist bis 30 Tage vor dem vereinbarten Datum kostenlos möglich; die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen. Tritt der Kunde ohne einen von NKLS zu vertretenden Grund vom Auftrag zurück, gebührt NKLS gemäß § 1168 Abs. 1 ABGB das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was sich NKLS infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben absichtlich versäumt. Dabei gilt: NKLS erspart bei einer Absage nur in geringem Umfang Aufwendungen, weil ein reservierter Termin – insbesondere an Samstagen und in der Hauptsaison – kurzfristig regelmäßig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, die laufenden Fixkosten (Ausrüstung, Versicherungen, Software, Datenhaltung) unabhängig von der Durchführung anfallen und Planungs- sowie Reservierungsleistungen bereits erbracht sind; ersparte Aufwendungen beschränken sich daher im Wesentlichen auf die Fahrtkosten. Vor diesem Hintergrund gilt folgende pauschalierte Entschädigung, die den typischerweise nicht ersparten Aufwand abbildet und die Forderung zugleich nach oben begrenzt (Obergrenze, kein Mindestbetrag): bis 90 Tage vor dem Termin die geleistete Anzahlung; 89 bis 30 Tage vor dem Termin höchstens 45 % des Auftragswerts; 29 bis 8 Tage vor dem Termin höchstens 65 % des Auftragswerts; 7 Tage bis zum Vortag des Termins höchstens 85 % des Auftragswerts; am Tag der Leistung selbst bzw. bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage höchstens 90 % des Auftragswerts. Nachweislich bereits angefallene Kosten Dritter (insbesondere zugesagte Honorare für Zweitfotografen oder Cutter, gebuchte Unterkünfte und Fahrten, Genehmigungsgebühren) sind darüber hinaus zu ersetzen, soweit sie trotz zumutbarer Bemühungen nicht storniert werden konnten. Eine höhere Ersparnis von NKLS verringert die Entschädigung entsprechend; bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NKLS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. NKLS teilt dem Kunden auf Verlangen die Gründe für den geltend gemachten Betrag und die Anrechnung ersparter Aufwendungen mit (§ 27a KSchG). Die vereinbarte Entschädigung unterliegt der richterlichen Mäßigung (§ 1336 Abs. 2 ABGB, § 7 KSchG). Ein allfälliges Rücktrittsrecht nach dem FAGG (Punkt 3) bleibt unberührt. Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Veranstaltungsverbote, schwere Erkrankung) wird einvernehmlich und kulant eine Ersatzlösung gesucht.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass NKLS rechtzeitig Zugang zu den Aufnahmeorten erhält und erforderliche Genehmigungen (z. B. Hausrecht, Drehgenehmigungen, Zustimmung der zuständigen Stelle bei besonders geschützten Aufnahmeorten) vorliegen. Bei Drohnenaufnahmen sorgt der Kunde nach Möglichkeit für die örtlichen Voraussetzungen; die luftfahrtrechtliche Bewilligung und der Betrieb obliegen NKLS. Dies umfasst insbesondere das Hausrecht und die Zustimmung des Verfügungsberechtigten, Dreh- und Fotografiererlaubnisse an öffentlichen oder geschützten Orten, die Zustimmung von Mietern oder Eigentümern sowie Rechte an abgebildeten Werken und Marken. Liegen erforderliche Genehmigungen am Termin nicht vor und kann die Leistung deshalb nicht, nicht vollständig oder nur verzögert erbracht werden, liegt darin kein Mangel der Leistung von NKLS; der Entgeltanspruch bleibt nach Maßgabe des § 1168 Abs. 1 ABGB bestehen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus fehlender Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten von NKLS und werden nach Punkt 6 verrechnet.
6. Leistungsumfang, Lieferung, Abnahme & Mehraufwand
Umfang, Anzahl der bearbeiteten Aufnahmen und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket bzw. dem individuellen Angebot. Die Auswahl, Bildbearbeitung, der Schnitt und die gestalterische Umsetzung erfolgen nach dem künstlerischen Ermessen von NKLS im üblichen Stil; ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW/Originaldateien) besteht nicht. Eine Freigabe einzelner Rohdaten kann gesondert und gegen zusätzliches Honorar vereinbart werden; eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Das künstlerische Ermessen und der Rohdaten-Ausschluss schränken die gesetzliche Gewährleistung für tatsächliche Mängel der gelieferten Leistung nicht ein. Drohnen- und Außenaufnahmen stehen unter Wetter-, Sicht- und Genehmigungsvorbehalt und werden bei wetter- oder genehmigungsbedingtem Entfall nach Möglichkeit kostenlos nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben. Gelieferte Daten werden mindestens 6 Monate ab Lieferung gesichert aufbewahrt; danach besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung und die Daten werden datenschutzkonform gelöscht (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Der Kunde ist angehalten, die gelieferten Dateien zeitnah selbst zu sichern.
Abnahme & Beanstandungen: Nach Bereitstellung der fertigen Aufnahmen prüft der Kunde die Leistung und teilt allfällige Beanstandungen möglichst rasch, tunlichst binnen 14 Tagen ab Bereitstellung, in Textform mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung und nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, gilt das Werk als abgenommen und der Werklohn als fällig. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Abnahmefiktion unberührt und gehen durch das Verstreichen der Frist nicht verloren. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB, hat er die gelieferten Arbeitsergebnisse nach Bereitstellung innerhalb angemessener Frist auf erkennbare Mängel zu überprüfen und solche unverzüglich in Textform mitzuteilen; offensichtliche Mängel sollen grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen ab Bereitstellung angezeigt werden, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, insbesondere nach den §§ 377 f UGB, bleiben unberührt, soweit diese auf den jeweiligen Vertragsgegenstand anwendbar sind. Gegenüber Verbrauchern bestehen keine vertraglichen Untersuchungs- oder Rügeobliegenheiten, durch deren Versäumung gesetzliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Berechtigte Mängel behebt NKLS innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung.
Zusatzleistungen & Mehraufwand: Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Wünsche des Kunden (insbesondere Verlängerung der Begleitung vor Ort, zusätzliche Motive, Locations oder Bearbeitungsdurchgänge) sind gesondert zu vergüten. Verlängert sich der Einsatz auf Wunsch oder aus der Sphäre des Kunden über die vereinbarte Leistungszeit hinaus, wird jede angefangene halbe Stunde mit dem im Angebot angeführten Stundensatz, anteilig für die halbe Stunde, verrechnet; NKLS weist vor Ort auf den anfallenden Mehraufwand hin und die Verrechnung setzt die Zustimmung des Kunden voraus. Mehraufwand aus der Sphäre von NKLS wird nicht verrechnet. Nachbearbeitungswünsche nach erfolgter Lieferung werden nach Aufwand verrechnet; die Behebung tatsächlicher Mängel im Rahmen der Gewährleistung bleibt kostenlos.
7. Nutzungs- & Urheberrechte
Das Urheberrecht an allen Werken verbleibt gemäß österreichischem Urheberrechtsgesetz (UrhG) bei NKLS. Sämtliche Nutzungsrechte des Kunden entstehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars. Privatkunden erhalten ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für private Zwecke. Unternehmenskunden erhalten die im Angebot definierten gewerblichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken, der Weiterverkauf sowie eine sinnentstellende Bearbeitung der Werke sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht gestattet.
Eine Verwendung ausgewählter Werke aus dem Auftrag zur Eigenwerbung von NKLS (insbesondere Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle, Wettbewerbe) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des Kunden (z. B. Ankreuzfeld im Vertrag), unter Wahrung der berechtigten Interessen der abgebildeten Personen (§ 78 UrhG). Die Einwilligung ist nicht Bedingung des Vertragsabschlusses und kann jederzeit ganz oder für einzelne Aufnahmen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO); bereits erfolgte Veröffentlichungen werden dann binnen angemessener Frist entfernt, soweit technisch möglich. Ein vollständiger Veröffentlichungsausschluss kann individuell vereinbart werden.
8. Datenschutz & Bildnisschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Der Kunde stellt sicher, dass die zur Anfertigung von Bildnissen erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen, und hält NKLS von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Einwilligung resultieren (§ 78 UrhG, Bildnisschutz).
9. Gewährleistung & Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB, gegenüber Verbrauchern zwingend gemäß § 9 KSchG). NKLS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet NKLS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit darüber hinaus der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt. Bei Ausfall von Geräten oder Verlust von Daten infolge technischer Defekte bemüht sich NKLS nach Möglichkeit um eine kostenlose Wiederholung der Leistung; im Übrigen gelten die vorstehenden Grundsätze. Zwingende Ansprüche von Verbrauchern (KSchG) bleiben unberührt.
Für die foto- und videografischen Leistungen als Werkleistung gelten die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB (§§ 922 ff) und gegenüber Verbrauchern des KSchG. Werden darüber hinaus körperliche Produkte geliefert (insbesondere Alben, Abzüge, Datenträger, Wandbilder), gelten hierfür gegenüber Verbrauchern die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG): Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe, anschließende dreimonatige Verjährungsfrist sowie Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers für das erste Jahr. Diese Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
10. Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich - sofern nicht ausdrücklich anders angegeben - in Euro und sind Endpreise. NKLS ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer verrechnet (brutto = netto). Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen von 4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB). Gegenüber Unternehmern gelten bei vom Schuldner zu verantwortendem Zahlungsverzug Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie der gesetzliche Pauschalbetrag von 40 Euro für Betreibungskosten (§ 458 UGB); hat der Schuldner die Verzögerung nicht zu verantworten, gilt der Zinssatz nach § 1000 Abs. 1 ABGB. Darüber hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB).
Eigentumsvorbehalt: Gelieferte körperliche Produkte (insbesondere Alben, Abzüge, Wandbilder, Datenträger) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des darauf entfallenden Entgelts Eigentum von NKLS. Der Kunde hat die Vorbehaltsware bis dahin sorgfältig zu verwahren. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Unabhängig davon entstehen sämtliche Nutzungsrechte an den Aufnahmen gemäß Punkt 7 erst mit vollständiger Bezahlung.
11. Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende zulässige Regelung. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Gegenüber Unternehmern ist als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von NKLS in Krems an der Donau vereinbart.
